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Barrierefreie Website: Wer ist verpflichtet und was ist zu tun?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen können, etwa Onlineshops und Buchungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Für wen die Pflicht gilt
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Prüfung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
| Website-Art | Betroffen? |
|---|---|
| Onlineshop für Privatkunden | In der Regel ja |
| Online-Terminbuchung mit Vertragsabschluss | Häufig ja |
| Reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss | In der Regel nein |
| Nur Geschäftskunden (B2B) | In der Regel nein |
| Kleinstunternehmen mit Dienstleistung | Ausgenommen |
Was eine barrierearme Website ausmacht
- Ausreichende Kontraste zwischen Schrift und Hintergrund
- Bedienbar mit der Tastatur, nicht nur mit der Maus
- Alternativtexte für Bilder
- Klare Überschriften-Struktur
- Formulare mit verständlichen Beschriftungen und Fehlermeldungen
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Relaunch ist der beste Zeitpunkt
Barrierefreiheit nachträglich in eine alte Seite einzubauen ist mühsam. Beim [Website-Relaunch](/website-relaunch) lässt sie sich von Anfang an mitdenken. Davon profitieren alle Besucher und auch Google.
Häufige Fragen
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachung kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Zudem können Mitbewerber oder Verbände abmahnen.
Muss meine Firmenwebsite ohne Shop barrierefrei sein?
Nach dem BFSG in der Regel nicht, wenn darüber keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Sinnvoll ist es trotzdem.
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