△ Ratgeber

Barrierefreie Website: Wer ist verpflichtet und was ist zu tun?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen können, etwa Onlineshops und Buchungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Für wen die Pflicht gilt

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Prüfung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Website-ArtBetroffen?
Onlineshop für PrivatkundenIn der Regel ja
Online-Terminbuchung mit VertragsabschlussHäufig ja
Reine Informationsseite ohne VertragsabschlussIn der Regel nein
Nur Geschäftskunden (B2B)In der Regel nein
Kleinstunternehmen mit DienstleistungAusgenommen

Was eine barrierearme Website ausmacht

  • Ausreichende Kontraste zwischen Schrift und Hintergrund
  • Bedienbar mit der Tastatur, nicht nur mit der Maus
  • Alternativtexte für Bilder
  • Klare Überschriften-Struktur
  • Formulare mit verständlichen Beschriftungen und Fehlermeldungen
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Relaunch ist der beste Zeitpunkt

Barrierefreiheit nachträglich in eine alte Seite einzubauen ist mühsam. Beim [Website-Relaunch](/website-relaunch) lässt sie sich von Anfang an mitdenken. Davon profitieren alle Besucher und auch Google.

Häufige Fragen

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachung kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Zudem können Mitbewerber oder Verbände abmahnen.

Muss meine Firmenwebsite ohne Shop barrierefrei sein?

Nach dem BFSG in der Regel nicht, wenn darüber keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Sinnvoll ist es trotzdem.

Sieh deinen Relaunch, bevor du zahlst.

Ein paar kurze Fragen, 24 Stunden später liegt ein fertiger Entwurf deiner neuen Website in deinem Postfach. Kostenlos und unverbindlich.